Quelle WFV: Nach dem gestrigen Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz, den Lockdown bis mindestens 18. April 2021 zu verlängern, gibt es keine weiteren Lockerungen, wie im vierten Öffnungsschritt des Stufenplanes zunächst vorgesehen. Für den Sport gelten die seit dem 8. März gültigen Regelungen unverändert.
Mit den gestrigen politischen Entscheidungen wird es immer unwahrscheinlicher, dass der Spielbetrieb im Amateurfußball nach einer angemessenen Vorbereitungszeit bis zum 9. Mai wieder aufgenommen und die Saison 2020/21 zu einem sportlichen Abschluss gebracht werden kann. Der Beirat des Württembergischen Fußballverbandes wird in seiner Sitzung am 9. April darüber beraten, ob eine Fortsetzung der laufenden Spielzeit und damit eine sportliche Wertung noch realistisch ist, oder ob die Meisterschaftsrunden im Amateurfußball annulliert werden müssen.
Quelle WFV: Nach dem gestrigen Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz, den Lockdown bis mindestens 18. April 2021 zu verlängern, gibt es keine weiteren Lockerungen, wie im vierten Öffnungsschritt des Stufenplanes zunächst vorgesehen. Für den Sport gelten die seit dem 8. März gültigen Regelungen unverändert.
Mit den gestrigen politischen Entscheidungen wird es immer unwahrscheinlicher, dass der Spielbetrieb im Amateurfußball nach einer angemessenen Vorbereitungszeit bis zum 9. Mai wieder aufgenommen und die Saison 2020/21 zu einem sportlichen Abschluss gebracht werden kann. Der Beirat des Württembergischen Fußballverbandes wird in seiner Sitzung am 9. April darüber beraten, ob eine Fortsetzung der laufenden Spielzeit und damit eine sportliche Wertung noch realistisch ist, oder ob die Meisterschaftsrunden im Amateurfußball annulliert werden müssen.