Beitragsordnung

Beitragsordnung des SV Prag

§ 1 Geltungsbereich – Zweck
§ 2 Beitragsübersicht
§ 3 Sportversicherung
§ 4 Einzugsverfahren 
§ 5 Ein-/Austritt
§ 6 Abteilungsbeitrag
§ 7 Weitere Gebühren 
§ 8 Datenschutz
§ 9 Inkrafttreten


§ 1 Geltungsbereich – Zweck

  1. Der Sportverein Prag Stuttgart 1899 e.V. erläßt zur Durchführung der Entrichtung von Beiträgen, siehe § 6 der Satzung des Vereins, nachstehende Beitragsordnung.
  2. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  3. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren (wenn beschlossen), die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft, in dem der Beschluß gefaßt wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß einen anderen Termin festsetzen.

§ 2 Beitragsübersicht

1. Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt mit Stand Mai 2009:

Vollmitglieder über 18 Jahre (aktiv und passiv)100,00 €
Rentner und Schwerbeschädigte mit Ausweis60,00 €
Studenten, Auszubildende50,00 €
Kinder, Schüler unter 18 Jahren50,00 €
Ehepartner50,00 €
Ehrenamtliche Trainer / Übungsleiterbeitragsfrei
Wehrdienst- und Zivildienstleistende für ein Kalenderjahr (Geschäftsjahr)beitragsfrei
Ehrenmitgliederbeitragsfrei

2. Bei Mitgliedschaft von zwei Kindern einer Familie sind weitere Kinder beitragsfrei. Bei Mitgliedschaft eines oder beider Elternteile und eines Kindes sind weitere Kinder beitragsfrei.

  • Weitere Ermässigungen sind auf Antrag zulässig (siehe § 13 der Finanzordnung).
  • Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Finanzreferenten vorzulegen. Anschriftenwechsel sind sofort mitzuteilen.

§ 3 Sportversicherung

In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

§ 4 Einzugsverfahren

  1. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über DV zum 1. Februar jeden Jahres. Beitragskonto des Vereins: Landesgirokasse Stuttgart
    Kontonummer 2023085
    Bankleitzahl 600 501 01
    Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
  2. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren über DV nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. Februar jeden Jahres auf das genannte Beitragskonto. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens Euro 10,00 zu zahlen.
    Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.

§ 5 Ein-/Austritt

  1. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  2. Der Vereinsaustritt ist nur zum Endes eines Kalenderjahres möglich und muß beim Finanzreferenten bis zum 30. September des Kalenderjahres schriftlich erklärt werden, sofern die Mindestmitgliedschaft von einem Jahr erfüllt ist.

§ 6 Abteilungsbeitrag 

Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluß der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben (siehe § 4 der Finanzordnung).

§ 7 Weitere Gebühren 

 Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.

§ 8 Datenschutz 

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (DV).

Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§ 9 Inkrafttreten 

 Diese Beitragsordnung tritt gemäß § 13 der Satzung des Vereins, auf Beschluß des Vereinsrats vom 13. April 1999 in Kraft.


Diese Webseite ist eine unverbindliche Reproduktion der Satzung bzw der Ordnungen des Vereins. Verbindlich sind ausschließlich die gedruckten Exemplare, die von der Geschäftsstelle herausgegeben werden.