Beitragsordnung des SV Prag
§ 1 Geltungsbereich – Zweck
§ 2 Beitragsübersicht
§ 3 Sportversicherung
§ 4 Einzugsverfahren
§ 5 Ein-/Austritt
§ 6 Abteilungsbeitrag
§ 7 Weitere Gebühren
§ 8 Datenschutz
§ 9 Inkrafttreten
§ 1 Geltungsbereich – Zweck
- Der Sportverein Prag Stuttgart 1899 e.V. erläßt zur Durchführung der Entrichtung von Beiträgen, siehe § 6 der Satzung des Vereins, nachstehende Beitragsordnung.
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren (wenn beschlossen), die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft, in dem der Beschluß gefaßt wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß einen anderen Termin festsetzen.
§ 2 Beitragsübersicht
1. Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt mit Stand Mai 2009:
Vollmitglieder über 18 Jahre (aktiv und passiv) | 100,00 € |
Rentner und Schwerbeschädigte mit Ausweis | 60,00 € |
Studenten, Auszubildende | 50,00 € |
Kinder, Schüler unter 18 Jahren | 50,00 € |
Ehepartner | 50,00 € |
Ehrenamtliche Trainer / Übungsleiter | beitragsfrei |
Wehrdienst- und Zivildienstleistende für ein Kalenderjahr (Geschäftsjahr) | beitragsfrei |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
2. Bei Mitgliedschaft von zwei Kindern einer Familie sind weitere Kinder beitragsfrei. Bei Mitgliedschaft eines oder beider Elternteile und eines Kindes sind weitere Kinder beitragsfrei.
- Weitere Ermässigungen sind auf Antrag zulässig (siehe § 13 der Finanzordnung).
- Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Finanzreferenten vorzulegen. Anschriftenwechsel sind sofort mitzuteilen.
§ 3 Sportversicherung
In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
§ 4 Einzugsverfahren
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über DV zum 1. Februar jeden Jahres. Beitragskonto des Vereins: Landesgirokasse Stuttgart
Kontonummer 2023085
Bankleitzahl 600 501 01
Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. - Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren über DV nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. Februar jeden Jahres auf das genannte Beitragskonto. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens Euro 10,00 zu zahlen.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.
§ 5 Ein-/Austritt
- Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Der Vereinsaustritt ist nur zum Endes eines Kalenderjahres möglich und muß beim Finanzreferenten bis zum 30. September des Kalenderjahres schriftlich erklärt werden, sofern die Mindestmitgliedschaft von einem Jahr erfüllt ist.
§ 6 Abteilungsbeitrag
Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluß der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben (siehe § 4 der Finanzordnung).
§ 7 Weitere Gebühren
Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.
§ 8 Datenschutz
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (DV).
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 9 Inkrafttreten 
Diese Beitragsordnung tritt gemäß § 13 der Satzung des Vereins, auf Beschluß des Vereinsrats vom 13. April 1999 in Kraft.
Diese Webseite ist eine unverbindliche Reproduktion der Satzung bzw der Ordnungen des Vereins. Verbindlich sind ausschließlich die gedruckten Exemplare, die von der Geschäftsstelle herausgegeben werden.