Ehrungsordnung

Ehrungsordnung des SV Prag / Inhaltsverzeichnis

 

§ 1 Geltungsbereich – Zweck Zum Inhalt

Der Sportverein Prag Stuttgart 1899 e.V. würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder und ihm nahestehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen, siehe § 13 der Satzung des Vereins.

§ 2 Ehrungen Zum Inhalt

Ehrungen erfolgen durch Verleihung

  • der Ehrennadel in Bronze
  • der Ehrennadel in Silber
  • der Ehrennadel in Gold
  • der Leistungsnadel
  • der Ehrenmitgliedschaft

§ 3 Voraussetzungen der Ehrung Zum Inhalt

    1. Voraussetzungen der Ehrungen sind für

die Ehrennadel in Bronze

      • mindestens 5 Jahre ein Amt im Verein
      • 15 jährige Mitgliedschaft
      • 10 Jahre ununterbrochene Sportausübung
        ( inclusive Tätigkeit im Amt )

die Ehrennadel in Silber

      • mindestens 10 Jahre ein Amt im Verein
      • 25 jährige Mitgliedschaft
      • 15 Jahre ununterbrochene Sportausübung
        ( inclusive Tätigkeit im Amt )

die Ehrennadel in Gold

      • mindestens 15 Jahre ein Amt im Verein
      • 35 jährige Mitgliedschaft
      • 25 Jahre ununterbrochene Sportausübung
        ( inclusive Tätigkeit im Amt )

die Leistungsnadel

      • Erringung einer Meisterschaft über Bezirksebene
      • besondere Verdienste für den Verein

die Ehrenmitgliedschaft

    • mindestens 20 Jahre besonders erfolgreiche Amtstätigkeit im Verein
    • 45 jährige Mitgliedschaft
    • besonders außergewöhnliche Verdienste im oder für den Verein
  1. Eine höhere Ehrung setzt in der Regel die niedrige Stufe voraus.
  2. Ausnahmsweise können Ehrungen auch Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Förderung und die Bestrebungen des Vereins außerordentliche Verdienste erworben haben.
  3. Die Anrechenbarkeit für Ehrungen gilt ab dem Vereinseintritt.
  4. In besonderes begründeten Fällen können Ehrungen auch früher ausgesprochen werden.

§ 4 Antragsverfahren Zum Inhalt

  1. Antragsberechtigt für Ehrungen sind:
    • der Vereinsrat
    • der Vorstand
    • die Abteilungsleitungen
  2. Ehrungsanträge sind mit Begründung mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

§ 5 Zuständigkeit Zum Inhalt

Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Vorstand des Vereins.

§ 6 Verleihung der Ehrung Zum Inhalt

Ehrungen sollen nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden.

Die Abteilungen verfahren bei der Verleihung der Ehrennadeln in Bronze oder Silber entsprechend.

Im Todesfall von Ehrenmitgliedern ist für eine entsprechende Würdigung der Gesamtverein zuständig.

Im Todesfall von Mitgliedern ist für eine entsprechende Würdigung die jeweilige Abteilung zuständig.

§ 7 Erfassung Zum Inhalt

  1. Über die Verleihung wird ein einfaches Besitzzeugnis ausgestellt und der zu ehrenden Person übergeben.
  2. Ausgesprochene Ehrungen sind von der Geschäftsstellezu erfassen und in einer Ehrenliste aufzunehmen.

§ 8 Inkrafttreten Zum Inhalt

Diese Ehrungsordnung tritt gemäß § 13 der Satzung des Vereins, auf Beschluß des Vereinsrats vom 13. April 1999 in Kraft.

Diese Webseite ist eine unverbindliche Reproduktion der Satzung bzw der Ordnungen des Vereins. Verbindlich sind ausschließlich die gedruckten Exemplare, die von der Geschäftsstelle herausgegeben werden.