Die Satzung beschreibt den Zweck und die Struktur unseres Vereines, im bürgerlichen Gesetzbuch wird die Satzung eines Vereines als dessen Verfassung beschrieben.
Unsere Satzung verweist auf mehrere Ordnungen, in denen einzelne Vorgänge im Verein detailliert beschrieben werden. Außer der Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschloßen wird, unterliegt die Erstellung und Änderung der Ordnungen dem Vereinsrat. |