3. Dezember. Es wird wohl noch eine ganze Weile dauern, bis unser Sportplatz wieder so voll sein wird, wie es unser Foto hier zeigt. Am 3. Dezember hat der WFV auf seiner Homepage über die „Vorbereitungen der weiteren Planungen“ für die Spielzeit 2020/21 informiert.
Wortlaut aus der Homepage des WFV vom 3. Dezember 2020:
Am 26. November 2020 hat der Württembergische Fußballverband sämtliche Spiele im Amateurfußball seines Verbandsgebiets bis zum Jahresende abgesetzt, nachdem die Bund-Länder-Konferenz vom Vortag keine Lockerungen für den Amateursport zum Ergebnis hatte. Die aktuelle CoronaVO Sport des Landes schließt nun auch weiterhin einen Trainings- und Spielbetrieb unterhalb der Regionalliga grundsätzlich aus. Vor diesem Hintergrund haben die verbandsinternen Beratungen über den weiteren Fortgang der Meisterschaftsrunden begonnen.
Rechtsgrundlagen: CoronaVO Sport und Spielordnung
Maßgeblich für die weiteren Entscheidungen sind zum einen die ordnungsrechtlichen Vorgaben des Landes, zum anderen die einschlägigen Bestimmungen in der Spielordnung. Soweit rechtlich möglich und zumutbar, sind grundsätzlich vollständige Meisterschaftsrunden mit Hin- und Rückspielen zu absolvieren. Soweit aber Meisterschaftsrunden nicht vollständig zu Ende geführt werden können, weil entweder öffentlich-rechtliche Verbote entgegenstehen oder die Belastungen für die Vereine unzumutbar wären, sieht die Spielordnung dazu bereits Regelungen vor. Sowohl die Quotienten-Regelung zur Ermittlung von Auf- und Absteigern als auch die Möglichkeit zur Annullierung von Meisterschaftsrunden sind in der Spielordnung vorgesehen. In Betracht kommt darüber hinaus auch eine Verlängerung des Spieljahres bis 15. Juli 2021. Diese Regelungen wurden insbesondere getroffen, um ggf. auf eine Situation wie im März dieses Jahres reagieren zu können und im Fall eines Abbruchs die Möglichkeit zu haben, nicht nur Aufsteiger, sondern auch Absteiger auszuweisen.
Mehrere Modelle denkbar, Entscheidung trifft Beirat bzw. Gesellschafterversammlung
Ausdrücklich kann aber auch vorausschauend reagiert und auf andere Spielmodi umgestellt werden, wenn absehbar ist, dass komplette Meisterschaftsrunden nicht mehr möglich sind. So können zum Beispiel Auf- und Abstiegsrunden nach einer abgeschlossenen Vorrunde ein geeignetes Modell sein, um zu sportlich faireren Ergebnissen als bei Anwendung der Quotienten-Regel zu kommen. Zur Entscheidung über die Wertung bzw. die Fortsetzung von Meisterschaftsrunden in anderen Spielmodi hat der außerordentliche Verbandstag am 20. Juni 2020 den Beirat hinsichtlich der Spielklassen bis zur Verbandsliga ermächtigt. In den Oberligen Baden-Württemberg entscheidet darüber die Gesellschafterversammlung der drei baden-württembergischen Fußballverbände.
Spielausschuss bereitet Entscheidung vor, Vereine und Bezirke werden angehört
Der Spielausschuss hat sich in seiner Sitzung am vergangenen Montag mit der aktuellen Situation im Spielbetrieb der Herren beschäftigt. Vor dem Hintergrund der am Mittwoch, 02. Dezember im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen getroffenen Entscheidung, den Teil-Lockdown bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern, bestehen zwischenzeitlich erhebliche Zweifel, ob in größeren Staffeln ab 17 Vereinen die Meisterschaftsrunden noch unter zumutbaren Bedingungen vollständig zu Ende gespielt werden können. In kleineren Staffeln scheint dies indes weiterhin möglich.
Entsprechend der Vorgaben der Spielordnung, wonach die betroffenen Vereine vor einer Entscheidung angehört werden müssen, sind deshalb nun Videokonferenzen wie folgend mit den Vereinen der überbezirklichen Spielklassen anberaumt, in der Abfolge beginnend mit der Oberliga Baden-Württemberg:
- Oberliga Baden-Württemberg (Herren): Montag, 7. Dezember 2020
- Verbandsliga (Herren): Dienstag, 8. Dezember 2020
- Landesliga 1 (Herren): Dienstag, 8. Dezember 2020
- Landesliga 2 (Herren): Dienstag, 8. Dezember 2020
- Landesliga 3 (Herren): Mittwoch, 9. Dezember 2020
Im Rahmen dieser Videokonferenzen wird der Spielausschuss auch Einzelheiten dazu erläutern, wie Modelle mit Auf- und Abstiegsrunden nach abgeschlossenen Vorrunden aussehen können. Vorbild kann dabei das für die Landesliga 4 bereits vor Saisonbeginn beschlossene Modell sein, für die mit Blick auf die Staffelgröße und die dortigen Witterungsverhältnisse von vornherein wenig Aussicht bestand, eine komplette Meisterschaftsrunde zu spielen.
Auf Grundlage des anlässlich der Videokonferenzen einzuholenden Meinungsbildes bei den Vereinen der überbezirklichen Spielklassen erfolgt unmittelbar darauf, auch noch am 9. Dezember 2020, die Abstimmung mit den Bezirken zu den dortigen Spielklassen. Erste Ansprechpartner sind hier die Bezirksvorsitzenden und die Bezirksspielleiter, die Einbindung der Vereine erfolgt danach. Die Bezirke schlagen in der Folge einen Spielmodus für ihre Staffeln vor. Die Entscheidung darüber bleibt dem Beirat vorbehalten, da es einer abgestimmten Vorgehensweise im Hinblick auf Auf- und Abstiegsmodalitäten bedarf.
Für den Spielbetrieb der Frauen sowie der Jugend wird der Spielausschuss zeitnah ebenfalls Vorschläge erarbeiten und auch insoweit Vereine und Bezirke in den Prozess einbeziehen.
3. Dezember. Es wird wohl noch eine ganze Weile dauern, bis unser Sportplatz wieder so voll sein wird, wie es unser Foto hier zeigt. Am 3. Dezember hat der WFV auf seiner Homepage über die „Vorbereitungen der weiteren Planungen“ für die Spielzeit 2020/21 informiert.
Wortlaut aus der Homepage des WFV vom 3. Dezember 2020:
Am 26. November 2020 hat der Württembergische Fußballverband sämtliche Spiele im Amateurfußball seines Verbandsgebiets bis zum Jahresende abgesetzt, nachdem die Bund-Länder-Konferenz vom Vortag keine Lockerungen für den Amateursport zum Ergebnis hatte. Die aktuelle CoronaVO Sport des Landes schließt nun auch weiterhin einen Trainings- und Spielbetrieb unterhalb der Regionalliga grundsätzlich aus. Vor diesem Hintergrund haben die verbandsinternen Beratungen über den weiteren Fortgang der Meisterschaftsrunden begonnen.
Rechtsgrundlagen: CoronaVO Sport und Spielordnung
Maßgeblich für die weiteren Entscheidungen sind zum einen die ordnungsrechtlichen Vorgaben des Landes, zum anderen die einschlägigen Bestimmungen in der Spielordnung. Soweit rechtlich möglich und zumutbar, sind grundsätzlich vollständige Meisterschaftsrunden mit Hin- und Rückspielen zu absolvieren. Soweit aber Meisterschaftsrunden nicht vollständig zu Ende geführt werden können, weil entweder öffentlich-rechtliche Verbote entgegenstehen oder die Belastungen für die Vereine unzumutbar wären, sieht die Spielordnung dazu bereits Regelungen vor. Sowohl die Quotienten-Regelung zur Ermittlung von Auf- und Absteigern als auch die Möglichkeit zur Annullierung von Meisterschaftsrunden sind in der Spielordnung vorgesehen. In Betracht kommt darüber hinaus auch eine Verlängerung des Spieljahres bis 15. Juli 2021. Diese Regelungen wurden insbesondere getroffen, um ggf. auf eine Situation wie im März dieses Jahres reagieren zu können und im Fall eines Abbruchs die Möglichkeit zu haben, nicht nur Aufsteiger, sondern auch Absteiger auszuweisen.
Mehrere Modelle denkbar, Entscheidung trifft Beirat bzw. Gesellschafterversammlung
Ausdrücklich kann aber auch vorausschauend reagiert und auf andere Spielmodi umgestellt werden, wenn absehbar ist, dass komplette Meisterschaftsrunden nicht mehr möglich sind. So können zum Beispiel Auf- und Abstiegsrunden nach einer abgeschlossenen Vorrunde ein geeignetes Modell sein, um zu sportlich faireren Ergebnissen als bei Anwendung der Quotienten-Regel zu kommen. Zur Entscheidung über die Wertung bzw. die Fortsetzung von Meisterschaftsrunden in anderen Spielmodi hat der außerordentliche Verbandstag am 20. Juni 2020 den Beirat hinsichtlich der Spielklassen bis zur Verbandsliga ermächtigt. In den Oberligen Baden-Württemberg entscheidet darüber die Gesellschafterversammlung der drei baden-württembergischen Fußballverbände.
Spielausschuss bereitet Entscheidung vor, Vereine und Bezirke werden angehört
Der Spielausschuss hat sich in seiner Sitzung am vergangenen Montag mit der aktuellen Situation im Spielbetrieb der Herren beschäftigt. Vor dem Hintergrund der am Mittwoch, 02. Dezember im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen getroffenen Entscheidung, den Teil-Lockdown bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern, bestehen zwischenzeitlich erhebliche Zweifel, ob in größeren Staffeln ab 17 Vereinen die Meisterschaftsrunden noch unter zumutbaren Bedingungen vollständig zu Ende gespielt werden können. In kleineren Staffeln scheint dies indes weiterhin möglich.
Entsprechend der Vorgaben der Spielordnung, wonach die betroffenen Vereine vor einer Entscheidung angehört werden müssen, sind deshalb nun Videokonferenzen wie folgend mit den Vereinen der überbezirklichen Spielklassen anberaumt, in der Abfolge beginnend mit der Oberliga Baden-Württemberg:
Im Rahmen dieser Videokonferenzen wird der Spielausschuss auch Einzelheiten dazu erläutern, wie Modelle mit Auf- und Abstiegsrunden nach abgeschlossenen Vorrunden aussehen können. Vorbild kann dabei das für die Landesliga 4 bereits vor Saisonbeginn beschlossene Modell sein, für die mit Blick auf die Staffelgröße und die dortigen Witterungsverhältnisse von vornherein wenig Aussicht bestand, eine komplette Meisterschaftsrunde zu spielen.
Auf Grundlage des anlässlich der Videokonferenzen einzuholenden Meinungsbildes bei den Vereinen der überbezirklichen Spielklassen erfolgt unmittelbar darauf, auch noch am 9. Dezember 2020, die Abstimmung mit den Bezirken zu den dortigen Spielklassen. Erste Ansprechpartner sind hier die Bezirksvorsitzenden und die Bezirksspielleiter, die Einbindung der Vereine erfolgt danach. Die Bezirke schlagen in der Folge einen Spielmodus für ihre Staffeln vor. Die Entscheidung darüber bleibt dem Beirat vorbehalten, da es einer abgestimmten Vorgehensweise im Hinblick auf Auf- und Abstiegsmodalitäten bedarf.
Für den Spielbetrieb der Frauen sowie der Jugend wird der Spielausschuss zeitnah ebenfalls Vorschläge erarbeiten und auch insoweit Vereine und Bezirke in den Prozess einbeziehen.