AGB der SV Prag Camps

Allgemeine Geschäftsbedingungen des SV Prag Stuttgart 1899 e.V. für Fußball-Feriencamps

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des SV Prag Stuttgart 1899 e.V. (nachfolgend „Verein“) im Zusammenhang mit der Durchführung des Fußball-Feriencamps. Abweichende Bedingungen der Teilnehmer*innen werden nicht anerkannt.

2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung für ein Fußball-Feriencamp erfolgt schriftlich oder online mittels der vom Verein vorgegebenen Formulare.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch den Verein zustande.
Der Verein kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Bestätigung des Vereins fällig und spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu zahlen.
Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist der Verein berechtigt, den Vertrag einseitig zu widerrufen; bereits entstandene Verwaltungskosten können pauschal mit 30 € in Rechnung gestellt werden.
Eine Teilnahme ohne vorherige vollständige Zahlung ist nicht gestattet.

4. Rücktritt und Stornierung durch den/die Teilnehmer*in
Dem Teilnehmer steht ein Rücktrittsrecht zu. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Es wird für den Fall des Rücktritts eine Entschädigung fällig, die vom Teilnehmer zu tragen ist und zwar wie folgt:
– bis 30 Tage vor Beginn: 25 % der Teilnahmegebühr
– 29–15 Tage vor Beginn: 50 %
– 14–7 Tage vor Beginn: 75 %
– unter 7 Tagen vor Beginn oder Nichterscheinen: 100 %

Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer der Verein entscheidet im Einzelfall abweichend. Eine solche abweichende Entscheidung erfolgt ohne Präjudiz für andere Rücktrittsfälle. Die Vorlage eines ärztlichen Attests hat keine automatische Erstattungspflicht zur Folge.

5. Ausschluss vom Camp (Kündigung durch den Verein)
Der Verein kann Teilnehmer*innen aus wichtigem Grund sofort vom Camp ausschließen (z. B. im Falle von Fehlverhalten, Gefährdung anderer Teilnehmer, Missachtung von Anweisungen).
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht anteilig.
Kosten für Abholung oder Rücktransport trägt der Teilnehmer (bzw. dessen Sorgeberechtigte).

6. Absage oder Abbruch des Fußball-Feriencamps durch den Verein

6.1 Absage wegen höherer Gewalt
Bei höherer Gewalt (u. a. Unwetter, behördliche Vorgaben, pandemiebedingte Einschränkungen, Ausfall von Personal/Anlagen, sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Vereins) kann der Verein das Camp jederzeit absagen, abbrechen oder verschieben.
Bei Absage vor Beginn kann der Verein nach eigener Entscheidung Teilnahmegebühren ganz oder teilweise erstatten.
Bei Abbruch nach Beginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Weitergehende Ansprüche (z. B. Reisekosten, Verdienstausfall, Schadenersatz) sind ausgeschlossen.

6.2 Absage wegen Unterschreitens der Mindestteilnehmerzahl
Das Camp findet nur statt, wenn mindestens 25 Teilnehmer*innen angemeldet sind.
Wird diese Zahl nicht erreicht, kann der Verein das Camp absagen.
In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.3 Informationspflicht
Der Verein informiert die Sorgeberechtigten zeitnah über Absagen. Ein Anspruch auf die Einhaltung bestimmter Fristen besteht nicht.

7. Haftung
Der Verein haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
Der Verein haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verein nur
a)        für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b)        für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Vereins jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Verein nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Verein einen Mangel arglistig verschwiegen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Verein haftet nicht für

  • Verletzungen, die aus sporttypischen Risiken entstehen,
  • Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände,
  • Schäden durch andere Teilnehmer*innen,
  • wetter- oder umweltbedingte Einflüsse.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass ihr teilnehmendes Kind körperlich und gesundheitlich für die Teilnahme geeignet ist. Eine ärztliche Untersuchung wird empfohlen.
Die Überwachungspflicht des Vereins ist auf das herkömmliche Maß pädagogischer Veranstaltungen beschränkt.

8. Medizinische Versorgung
Bei Verletzungen oder Erkrankungen darf das Betreuungspersonal notwendige medizinische Maßnahmen einleiten.
Alle entstehenden Kosten (Arzt, Transport, Medikamente) tragen die Sorgeberechtigten.

9. Aufsicht und Verhalten
Die teilnehmenden Kinder müssen den Anweisungen der Betreuer*innen jederzeit folgen.
Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen.
Für ausreichende Ausrüstung, Kleidung, Sonnen- und Insektenschutz sind die Sorgeberechtigten verantwortlich.

10. Foto- und Videoaufnahmen
Der Verein ist berechtigt, im Rahmen des Camps Bild- und Videoaufnahmen zu erstellen und für interne Zwecke, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, Vereinsmedien) zu nutzen. Ein späterer Widerruf entbindet nicht von der bereits erfolgten Nutzung.

11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Camp-Durchführung und Verwaltung genutzt und erfolgt DSGVO-konform. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist (z. B. Versicherungen).

12. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen über das Internationale Privatrecht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.