Allgemein Corona Krise

WFV informiert über die neueste Corona-VO für BaWü

Quelle: WFV-Homepage / Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung zum 28. Juni 2021 komplett überarbeitet. Lockerungen oder Verschärfungen sind nun in vier Inzidenzstufen eingeteilt. Diese tragen einerseits dem sich entspannenden Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen.

Die wichtigste Neuerung für den Fußball ist die Möglichkeit, Kabinen und Duschen bereits bei einer Inzidenz unter 35 wieder ohne Tests zu nutzen. Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist im jeweiligen Stadt- oder Landkreis also wieder ein vollständiger Fußballbetrieb, wie wir ihn kennen, möglich. Des Weiteren sieht die neue Corona-Verordnung eine höhere Zuschauerzahl vor: In Stufe 2 (Inzidenz unter 35) sind bis zu 750 Personen erlaubt, in Stufe 1 (Inzidenz unter 10) sogar maximal 1.500. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung Sport entfällt zudem das explizite Verbot, alkoholische Getränke im Rahmen von Sportveranstaltungen auszuschenken und zu konsumieren.

Die Bedeutung der vier Stufen für den Amateursport

In welcher Stufe sich ein Stadt- oder Landkreis befindet, hängt weiterhin von der vom Landesgesundheitsamt ausgewiesenen 7-Tage-Inzidenz ab. Informationen über den Status in Ihrem Stadt- oder Landkreis erfahren Sie über deren Webseiten oder aber direkt über unsere Ampelgrafik, die den Status in allen württembergischen Stadt- und Landkreisen zeigt. Um von einer in eine andere Stufe zu wechseln, muss die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert an fünf Tagen in Folge über bzw. unterschreiten.

  • Inzidenzstufe 4 (7-Tage-Inzidenz über 50):
    • Amateursport ist im Freien mit Gruppen von bis zu 25 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 14 Personen erlaubt. Alle Sportler*innen müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben (3G).
    • Zuschauer: Im Freien maximal 250 Personen, wobei ab einer Zuschauerzahl von 200 Personen auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen ist. Alle Besucher*innen müssen einen 3G-Nachweis haben.
  • Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35):
    • Amateursport ist im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Alle Sportler*innen müssen einen 3G- Nachweis haben.
    • Zuschauer: Im Freien maximal 500 Personen, wobei ab einer Zuschauerzahl von 200 Personen auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen ist. Alle Besucher*innen müssen einen 3G-Nachweis haben.
  • Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 10):
    • Amateursport ist im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein 3G-Nachweis ist nicht erforderlich.
    • Zuschauer: Im Freien maximal 750 Personen oder bis zu 20 Prozent der zugelassenen Kapazität. Ein 3G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. Alternativ bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität, wobei die Teilnahme dann nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises zulässig ist. Ab einer Zuschauerzahl von 200 Personen ist auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen.
  • Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz unter 10):
    • Amateursport im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein 3G- Nachweis ist nicht erforderlich.
    • Zuschauer: Im Freien maximal 1.500 Personen oder bis zu 30 Prozent der zugelassenen Kapazität. Ein 3G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. Alternativ bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität, wobei die Teilnahme dann nur mit 3G-Nachweis zulässig ist. Ab einer Zuschauerzahl von 300 Personen ist auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen.

Es ist weiterhin Vorsicht geboten

In den vergangenen Wochen haben sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg wie im gesamten Bundesgebiet stark nach unten entwickelt. Die 7-Tage-Inzidenz lag in Baden-Württemberg am 27. Juni 2021 bei nur noch 7,2. Jedoch gilt es trotz der Lockerungsstufen weiter vorsichtig zu sein. Der Infektionsschutz und die Einhaltung der AHA+L-Regeln sind weiterhin ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Pandemie. Für den Trainings- und Spielbetrieb sind weiterhin Hygiene- und ggf. auch Testkonzepte zwingend erforderlich. Die Erfassung der Kontaktdaten aller anwesend Personen ist weiterhin Pflicht.