Allgemein Corona Krise

Jede Menge neue Informationen auf der WFV-Homepage

Quelle/Auszug aus der WFV-Homepage

Unser WFV hat in einer neuen Information sehr ausführlich über die aktuelle Situation berichtet. Alles hier auf unsere Seiten zu übertragen, würde den Rahmen sprengen. Darum am Ende dieses Eintrages der Link zur entsprechenden WFV-Seite. Besonders wichtig aber sicher folgende Daten:

Übersicht der Regelungen für den Fußball

Für den Amateursport gelten ab kommendem Montag folgende Regelungen, die sich aus der neuen Corona-Verordnung des Landes ableiten:

  • Bei einer Inzidenz von über 100 greift nach wie vor die Bundesnotbremse. Für unter 14-Jährige ist ein kontaktloses Training in Gruppen mit bis zu fünf Personen erlaubt. Während für die Spieler*innen hier keine Testpflicht besteht, muss der/die Trainer*in einen negativen Test vorweisen. Für alle Personen ab dem 14. Geburtstag sind die Sportstätten geschlossen.
  • Öffnungsstufe 1 (7-Tage-Inzidenz muss 5 Werktage in Folge unter 100 liegen): Das Fußballtraining ist in Gruppen mit bis zu 20 Personen plus Trainer*in erlaubt. Alle Personen unterliegen einer Testpflicht. Der Spielbetrieb ist mit bis zu 20 Sportler*innen und 100 Zuschauer*innen im Freien erlaubt.
  • Öffnungsstufe 2 (7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 1 14 Tage in Folge unter 100 liegen und eine sinkende Tendenz aufweisen): Die Gruppengröße erweitert sich auf eine Person pro 20m²; weiterhin besteht eine Testpflicht für alle Personen; der Spielbetrieb ist ohne Teilnehmerbegrenzung und mit bis zu 250 Zuschauer*innen im Freien möglich.
  • Öffnungsstufe 3 (die 7-Tage-Inzidenz muss nach Inkrafttreten von Öffnungsschritt 2 weitere 14 Tage in Folge eine sinkende Tendenz aufweisen) oder Inzidenz <50: Die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 500 Personen.
  • Inzidenz <35: Die Testpflicht entfällt; die maximal zulässige Zuschauerzahl im Freien erhöht sich auf 750 Personen.

zum ausführlichen Bericht auf der WFV-Homepage..