News aus der WFV-Homepage: Mit der neuen Corona-Verordnung ist seit 8. März 2021 wieder ein Fußballtraining möglich. In welcher Form bzw. für welche Altersklassen das Training erlaubt ist, hängt vom Infektionsgeschehen im jeweiligen Stadt- und Landkreis ab.
Der WFV prüft nun täglich die Allgemeinverfügungen in allen württembergischen Stadt- und Landkreisen, die für die Feststellung der Inzidenzen maßgeblich sind. Per Blick auf das Ampelsystem kann ersehen werden, wer am heutigen bzw. jeweils folgenden Tag in seinem Stadt- oder Landkreis trainieren darf.
Der WFV informiert weiterhin:
- Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren: Ein kontaktarmes Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern plus Betreuungspersonen in angemessener Anzahl ist wieder erlaubt, solange die 7-Tage-Inzidenz im entsprechenden Land- oder Stadtkreis unter 100 liegt.
- Für Personen, die 15 Jahre oder älter sind: Hier wird in der Corona-Verordnung unterschieden, ob die Inzidenz im Stadt- oder Landkreis unter oder über 50 liegt.
- Inzidenz stabil unter 50 (= 7-Tage-Inzidenz im Stadt- oder Landkreis liegt seit mindestens fünf Tagen unter 50): Ein kontaktarmes Training in Gruppen von bis zu zehn Personen plus Betreuungspersonen in angemessener Anzahl ist erlaubt.
- Inzidenz liegt zwischen 50 und 100: Sportanlagen im Freien dürfen zwar genutzt, werden, allerdings nur für den kontaktarmen Sport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten.
Bei einer Inzidenz von über 100 zieht die „Notbremse“. Im entsprechenden Stadt- oder Landkreis treten neben erweiterten Kontaktbeschränkungen automatisch folgende Beschränkungen in Kraft: Schließung von Außensportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
News aus der WFV-Homepage: Mit der neuen Corona-Verordnung ist seit 8. März 2021 wieder ein Fußballtraining möglich. In welcher Form bzw. für welche Altersklassen das Training erlaubt ist, hängt vom Infektionsgeschehen im jeweiligen Stadt- und Landkreis ab.
Der WFV prüft nun täglich die Allgemeinverfügungen in allen württembergischen Stadt- und Landkreisen, die für die Feststellung der Inzidenzen maßgeblich sind. Per Blick auf das Ampelsystem kann ersehen werden, wer am heutigen bzw. jeweils folgenden Tag in seinem Stadt- oder Landkreis trainieren darf.
Der WFV informiert weiterhin:
Bei einer Inzidenz von über 100 zieht die „Notbremse“. Im entsprechenden Stadt- oder Landkreis treten neben erweiterten Kontaktbeschränkungen automatisch folgende Beschränkungen in Kraft: Schließung von Außensportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport. Individualsport ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren nicht zum Haushalt gehörende Person erlaubt. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.