Frank Thumm, der Hauptgeschäftsführer des wfv, schreibt am Dienstag, 20.10.20 die Vereine an:
Am gestrigen Montag hat die Landesregierung Baden-Württemberg vor dem Hintergrund stark steigender Covid-19-Infektionen im Land die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Für den organisierten Sport und den Trainingsbetrieb ergeben sich daraus keine unmittelbaren Veränderungen. Die „Corona-Verordnung Sport“ (CoronaVO Sport) gilt in der Fassung vom 8. Oktober 2020 bis auf weiteres unverändert.
Zwar wurde die grundsätzliche Maximalzahl der Teilnehmer am Trainingsbetrieb auf zehn Personen reduziert. Für den Trainingsbetrieb im Fußball gilt wie zuvor die Ausnahmeregelung, nach der die Mindestzahl überschritten werden darf, wenn dies erforderlich ist. Das bedeutet konkret, dass ein Sportbetrieb wie in den vergangenen Wochen möglich ist – es gibt derzeit keine generellen Einschränkungen für Fußballspiele oder den Trainingsbetrieb und auch kein Kontaktverbot.
Maßgeblich für unsere Vereine sind jedoch neben den Verordnungen der Landesregierung die Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter oder Polizeibehörden vor Ort, die sich auch an den aktuellen Infektionszahlen orientieren. So können regional unterschiedliche Regelungen gelten, bspw. was eine Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes oder auch die Beschränkung von Zuschauerzahlen bei Sportveranstaltungen angeht.
Grundsätzlich können die örtlichen Gesundheitsbehörden den Sportbetrieb auch über die CoronaVO Sport hinausgehend einschränken oder gar untersagen. Solche Fälle sind in Baden-Württemberg bisher jedoch nicht bekannt. Bitte informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden (Gesundheitsamt, Stadtverwaltung) und erkundigen Sie sich nach den aktuell gültigen Regelungen.
Ebenso wichtig wie die Einhaltung der behördlichen Vorgaben ist jedoch ein verantwortungsvoller Umgang der Sportler*innen und Zuschauer*innen mit der aktuellen Situation. Bitte halten Sie sich strikt an Abstandsregelungen, reduzieren Sie die Kontakte abseits des Fußballspielens auf das Notwendigste und tragen Sie in geschlossenen Räumlichkeiten einen Mund-Nasen-Schutz.
Am 16.10.20 hatte der WFV zu den steigenden Fallzahlen folgende Informationen auf seiner Homepage veröffentlicht:
Bereits am vergangenen Freitag, 09. Oktober haben wir mit Blick auf die besorgniserregend ansteigenden Infektionszahlen in unserem Verbandsgebiet einen Appell an Sie gerichtet. Wir haben – zum wiederholten Male – darauf hingewiesen, wie wichtig Hygienekonzepte sind und dass die darin enthaltenen Regelungen unbedingt eingehalten werden müssen.
Zwischenzeitlich hat sich die Situation leider weiter verschärft. Nachdem bereits am 07. Oktober 2020 der Landkreis Esslingen zum Risikogebiet erklärt wurde, gilt dies nun auch für weitere Landkreise sowie die Landeshauptstadt Stuttgart. Und es steht zu befürchten, dass sich diese Entwicklung fortsetzt.
Aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien wissen wir, dass die Infektionsgefahr während des Spiels auf dem Platz verschwindend gering ist. Zwar gibt es im Spielverlauf zweifellos immer wieder intensive, enge Kontakte zwischen Spielern, die Zeiträume sind dabei aber glücklicherweise so kurz, dass kaum ein nennenswertes Ansteckungsrisiko besteht.
Eine große Gefahr besteht aber überall dort, wo Spieler, Trainer, Betreuer und Vereinsverantwortliche sich über einen längeren Zeitraum hinweg gemeinsam eng beieinander aufhalten, insbesondere in geschlossenen Räumen. Wir haben deshalb erneut die eindringliche Bitte, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende unternehmen, um diese Situationen zu vermeiden.
Das gilt vor allem:
- für das Umziehen,
- das anschließende Duschen,
- für das gesellige Zusammensein nach Spielende.
Immer wieder müssen wir auch beobachten, dass auf den Ersatzbänken der Abstand nicht eingehalten wird. Bitte nehmen Sie hier Ihre Spieler, Trainer und Betreuer in die Verantwortung! Wenn sich der Abstand trotz aller Bemühungen nicht wahren lässt, muss ein Mund-Nase-Schutz (Maske) getragen werden.
Im Moment sind wir in der glücklichen Situation, dass Amateurfußball weiterhin vor Zuschauern gespielt werden kann und die bestehenden zahlenmäßigen Beschränkungen überwiegend kein Problem darstellen. Aber auch hier gilt: Das Abstandsgebot von mind. 1,5 m muss gewahrt werden. Wenn Menschen über 90 Minuten und länger eng beieinanderstehen, erhöht sich das Infektionsrisiko gravierend. Gerade deshalb ist es so wichtig, Zuschauer darauf immer wieder über die vereinseigenen Ordner hinzuweisen, auch wenn das nicht angenehm ist. Und wenn sich ein Zuschauer beharrlich weigert, muss er des Sportgeländes verwiesen werden.
Natürlich wissen wir, wie wichtig der Fußball auch als Gemeinschaftserlebnis ist. In der aktuellen Situation müssen wir aber alle unseren Beitrag leisten und auf viele Dinge verzichten, nicht nur im Sport. Wenn es uns dadurch gelingt, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und die Saison nicht erneut abbrechen zu müssen, sollte es uns das wert sein. Nachlässigkeiten werden Konsequenzen haben, für die Gesundheit aller Sporttreibenden, für die Vereine und für uns als Verband. Um diese zu verhindern, werden wir ein verstärktes Augenmerk auf Versäumnisse haben und erforderlichenfalls mit Sanktionen reagieren. Bitte helfen Sie mit, dass es nicht soweit kommt!
Frank Thumm, der Hauptgeschäftsführer des wfv, schreibt am Dienstag, 20.10.20 die Vereine an:
Am gestrigen Montag hat die Landesregierung Baden-Württemberg vor dem Hintergrund stark steigender Covid-19-Infektionen im Land die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Für den organisierten Sport und den Trainingsbetrieb ergeben sich daraus keine unmittelbaren Veränderungen. Die „Corona-Verordnung Sport“ (CoronaVO Sport) gilt in der Fassung vom 8. Oktober 2020 bis auf weiteres unverändert.
Zwar wurde die grundsätzliche Maximalzahl der Teilnehmer am Trainingsbetrieb auf zehn Personen reduziert. Für den Trainingsbetrieb im Fußball gilt wie zuvor die Ausnahmeregelung, nach der die Mindestzahl überschritten werden darf, wenn dies erforderlich ist. Das bedeutet konkret, dass ein Sportbetrieb wie in den vergangenen Wochen möglich ist – es gibt derzeit keine generellen Einschränkungen für Fußballspiele oder den Trainingsbetrieb und auch kein Kontaktverbot.
Maßgeblich für unsere Vereine sind jedoch neben den Verordnungen der Landesregierung die Allgemeinverfügungen der Gesundheitsämter oder Polizeibehörden vor Ort, die sich auch an den aktuellen Infektionszahlen orientieren. So können regional unterschiedliche Regelungen gelten, bspw. was eine Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes oder auch die Beschränkung von Zuschauerzahlen bei Sportveranstaltungen angeht.
Grundsätzlich können die örtlichen Gesundheitsbehörden den Sportbetrieb auch über die CoronaVO Sport hinausgehend einschränken oder gar untersagen. Solche Fälle sind in Baden-Württemberg bisher jedoch nicht bekannt. Bitte informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden (Gesundheitsamt, Stadtverwaltung) und erkundigen Sie sich nach den aktuell gültigen Regelungen.
Ebenso wichtig wie die Einhaltung der behördlichen Vorgaben ist jedoch ein verantwortungsvoller Umgang der Sportler*innen und Zuschauer*innen mit der aktuellen Situation. Bitte halten Sie sich strikt an Abstandsregelungen, reduzieren Sie die Kontakte abseits des Fußballspielens auf das Notwendigste und tragen Sie in geschlossenen Räumlichkeiten einen Mund-Nasen-Schutz.
Am 16.10.20 hatte der WFV zu den steigenden Fallzahlen folgende Informationen auf seiner Homepage veröffentlicht:
Bereits am vergangenen Freitag, 09. Oktober haben wir mit Blick auf die besorgniserregend ansteigenden Infektionszahlen in unserem Verbandsgebiet einen Appell an Sie gerichtet. Wir haben – zum wiederholten Male – darauf hingewiesen, wie wichtig Hygienekonzepte sind und dass die darin enthaltenen Regelungen unbedingt eingehalten werden müssen.
Zwischenzeitlich hat sich die Situation leider weiter verschärft. Nachdem bereits am 07. Oktober 2020 der Landkreis Esslingen zum Risikogebiet erklärt wurde, gilt dies nun auch für weitere Landkreise sowie die Landeshauptstadt Stuttgart. Und es steht zu befürchten, dass sich diese Entwicklung fortsetzt.
Aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien wissen wir, dass die Infektionsgefahr während des Spiels auf dem Platz verschwindend gering ist. Zwar gibt es im Spielverlauf zweifellos immer wieder intensive, enge Kontakte zwischen Spielern, die Zeiträume sind dabei aber glücklicherweise so kurz, dass kaum ein nennenswertes Ansteckungsrisiko besteht.
Eine große Gefahr besteht aber überall dort, wo Spieler, Trainer, Betreuer und Vereinsverantwortliche sich über einen längeren Zeitraum hinweg gemeinsam eng beieinander aufhalten, insbesondere in geschlossenen Räumen. Wir haben deshalb erneut die eindringliche Bitte, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende unternehmen, um diese Situationen zu vermeiden.
Das gilt vor allem:
Immer wieder müssen wir auch beobachten, dass auf den Ersatzbänken der Abstand nicht eingehalten wird. Bitte nehmen Sie hier Ihre Spieler, Trainer und Betreuer in die Verantwortung! Wenn sich der Abstand trotz aller Bemühungen nicht wahren lässt, muss ein Mund-Nase-Schutz (Maske) getragen werden.
Im Moment sind wir in der glücklichen Situation, dass Amateurfußball weiterhin vor Zuschauern gespielt werden kann und die bestehenden zahlenmäßigen Beschränkungen überwiegend kein Problem darstellen. Aber auch hier gilt: Das Abstandsgebot von mind. 1,5 m muss gewahrt werden. Wenn Menschen über 90 Minuten und länger eng beieinanderstehen, erhöht sich das Infektionsrisiko gravierend. Gerade deshalb ist es so wichtig, Zuschauer darauf immer wieder über die vereinseigenen Ordner hinzuweisen, auch wenn das nicht angenehm ist. Und wenn sich ein Zuschauer beharrlich weigert, muss er des Sportgeländes verwiesen werden.
Natürlich wissen wir, wie wichtig der Fußball auch als Gemeinschaftserlebnis ist. In der aktuellen Situation müssen wir aber alle unseren Beitrag leisten und auf viele Dinge verzichten, nicht nur im Sport. Wenn es uns dadurch gelingt, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und die Saison nicht erneut abbrechen zu müssen, sollte es uns das wert sein. Nachlässigkeiten werden Konsequenzen haben, für die Gesundheit aller Sporttreibenden, für die Vereine und für uns als Verband. Um diese zu verhindern, werden wir ein verstärktes Augenmerk auf Versäumnisse haben und erforderlichenfalls mit Sanktionen reagieren. Bitte helfen Sie mit, dass es nicht soweit kommt!