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Unser Sportplatz darf wieder betreten werden

Ab dem 11. Mai dürfen Sportplätze – unter Auflagen – wieder für den Trainings- und Übungsbetrieb genutzt werden. Den Lockerungen des Kultusministeriums für Jugend, Sport und Kultur am letzten Donnerstag schliesst sich auch die Stadt Stuttgart an.

Hier die Vorgaben im genauen Wortlaut:

  1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig.
  3. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  5. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
  6. In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden;

Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

 

Die Stadt Stuttgart hatte am 14. März jeglichen Sportbetrieb auf Vereinsanlagen verboten (siehe unten die betreffende Pressemitteilung). Dazu zählten leider auch Sport im kleinen Freundeskreis oder Einzeltraining. Daher durfte unser Platz mit Wirkung vom 14. März nicht mehr zum Kicken benutzt werden!

Pressemeldung der Stadt Stuttgart:

Zum Schutz vor dem Corona-Virus: Trainings- und Sportbetrieb in Vereinen und Fitnessstudios untersagt

14.03.2020 17:00 Aktuelles

Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagt zum Schutz der Bevölkerung wegen der Corona-Infektionen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf den gesamten Trainings- und Sportbetrieb in allen Turn- und Sporthallen, auf allen Vereinssportanlagen, in sonstigen Vereinsräumen und in Fitnessstudios aller Art.

Der Betrieb der Anlagen auch zu individuellen Trainingszwecken wird durch eine Allgemeinverfügung des Amts für öffentliche Ordnung untersagt, teilte das Amt für Sport und Bewegung am Samstag, 14. März, mit. Das gilt auch für private Yoga- und Pilatesstudios.

Einzig ausgenommen sind Rehabilitationssport und Physiotherapie soweit ärztlich verordnet und auch nur für Personen ohne Infektionsanzeichen.

Damit soll erreicht werden, dass der enge Kontakt beim Sport in Vereinen oder Studios unterbunden wird und sich das Coronavirus dabei nicht verbreiten kann. Die Untersagung folgt dem dringenden Appell der Gesundheitsbehörden, soziale Kontakte auf das nötige Minimum zu reduzieren. Oberstes Ziel bleibt es, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.