Allgemein Corona Krise

Corona: Maskenpflicht und 3G fallen weg

Quelle WFV: Am kommenden Sonntag, den 3. April entfallen mit dem Auslaufen der CoronaVO und der darauf basierenden Nebenverordnungen viele Alltagseinschränkungen. So gibt es dann keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen mehr – Zugangsbeschränkungen (bisher 3G-Regelung) zu Sportstätten sind aufgehoben. Ebenso entfallen Beschränkungen der Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen sowie die Maskenpflicht auf Tribünen und in Kabinen.

Veranstalter wie bspw. Sportvereine haben per Hausrecht aber weiterhin die Möglichkeit, ihren Gästen das Tragen einer Maske in Innenräumen vorzuschreiben. So appelliert Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann an die Bevölkerung, in Innenräumen auf freiwilliger Basis weiterhin Maske zu tragen.

Bestehen bleiben die Regeln zu Quarantäne und Isolation. Für Kontaktpersonen von Infizierten besteht keine Quarantäne-Pflicht, wenn sie eine Auffrischungs-Impfung haben bzw. frisch doppelt geimpft oder genesen sind.

Verantwortliches Handeln ist weiterhin gefragt
Wir weisen darauf hin, dass vor dem Hintergrund der aktuell hohen Anzahl an Ansteckungen ein verantwortlicher Umgang mit den Lockerungen wichtig ist. Der Blick auf die Statistiken des wfv zeigt: Es ist weiterhin Vorsicht geboten. Am vergangenen Wochenende hat die wfv-Corona-Hotline 64 corona-bedingte Spielabsetzungen im Aktiven-Spielebetrieb (ca. 5 %) und 168 Absetzungen im Jugendbereich (ca. 6 %) verzeichnet.

Angesichts des bisher planmäßigen Saisonverlaufs bleibt es das realistische Ziel, die Amateurfußball-Spielzeit 2021/22 in allen Staffeln zu einem regulären sportlichen Abschluss zu führen. Dazu ist es notwendig, über die noch bestehenden Regelungen hinaus, auf freiwilliger Basis – und wo es möglich ist – enge Kontakte zu vermeiden.