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Corona-Verordnung Sport sieht Lockerungen ab 1. Juli vor

Es scheint nun sehr schnell neue Bewegung in die Sache zu kommen. In einem Update auf der WFV-Homepage vom 25. Juni wird von weitreichenden Lockerungen ab 1. Juli berichtet. Hierüber möchten wir an dieser Stelle lediglich informieren.

„Gute Nachrichten für alle Sportler: Mit der neuen Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg kehrt ein Stück Normalität zurück. Sie beinhaltet weitreichende Lockerungen ab Mittwoch, 1. Juli, und ersetzt die bestehenden Corona-Verordnungen zum Profi- und Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu Sportstätten.

Laut der neuen Corona-Verordnung Sport, die am 25. Juni verkündet wurde, darf ab Mittwoch, 1. Juli, in Gruppen bis zu 20 Personen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands trainiert werden.

Sportwettkämpfe sind ab dem 1. Juli mit bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder erlaubt. Ab 1. August erhöht sich die Zahl der zugelassenen Personen auf 500.

Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden – allerdings nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und zeitlich beschränkt auf das unbedingt erforderliche Maß.

Bei aller Euphorie ist weiterhin Vorsicht geboten: Grundsätzlich sind die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten weiterhin einzuhalten. Abseits des Sportbetriebes gilt nach wie vor der Abstand von mindestens 1,5 Metern.“

Was dies alles für den SV Prag bedeutet und wann/wie eine Umsetzung erfolgen kann, wird im Trainingsbetrieb und in internen Beratungen zu gegebener Zeit behandelt und im Anschluss auf unserer Homepage veröffentlicht werden.